Page 38 - Hoftex AG - Geschäftsbericht 2018
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Brief an die Aktionäre
        Bericht des Aufsichtsrats
        Konzernlagebericht
        Konzernabschluss
        Anlagen






                  Auch werden keine aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge gebildet. Bei inländischen Gesell-
                  schaften wurden die latenten Steuern unter Zugrundelegung eines Ertragsteuersatzes von 29 % (Kör-
                  perschaftsteuer 15 %, Gewerbesteuer 14 %) ermittelt. Bei den ausländischen Tochtergesellschaften
                  wurde der im jeweiligen Land gültige Steuersatz, der zwischen 16 % und 28 % liegt, verwendet.
                  Soweit sich aus den Vorschriften zur Vollkonsolidierung (§§ 300 bis 307 HGB) zusätzliche Differenzen
                  zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden und Rech-
                  nungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätze ergeben, die sich in späteren Zeit-
                  räumen voraussichtlich ausgleichen, wurden aktive und passive latente Steuern angesetzt, die mit der
                  pauschalen Steuerquote von 29 % ermittelt wurden. Gemäß dem Wahlrecht nach § 306 HGB werden
                  diese saldiert.
                  Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen
                  wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die berechtigten Mitarbeiter verpfändet
                  und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt seit dem Geschäfts-
                  jahr 2009 zum beizulegenden Zeitwert, welcher dem Konzern vom Versicherer mitgeteilt wird. Der
                  Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen
                  verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst.
                  Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als
                  „Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ auf der Aktivseite der Bilanz.
                  Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte liegen annähernd auf Höhe der Zeitwerte
                  von T€ 3.088 (Vorjahr: T€ 3.189), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt T€ 4.447
                  (Vorjahr: T€ 4.430). Es ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag (Rückstellung) aus der Vermö-
                  gensverrechnung in Höhe von T€ 1.359 (Vorjahr: T€ 1.241). Im Zinsergebnis sind Aufwendungen
                  aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie Aufwendungen infolge von Änderungen
                  des Marktzinssatzes erfasst. Den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in
                  Höhe von T€ 366 (Vorjahr: T€ 426) stehen Vermögenserträge von T€ 31 (Vorjahr: T€ 29) gegenüber.
                  Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und Pensionäre
                  nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf
                  der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wird mit einem
                  Rechnungszinsfuß von 3,21 % und einer Rentendynamik von 1,5 % ermittelt. Bei dem zugrunde
                  gelegten Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen handelt es sich gem. § 253
                  Abs. 2 Satz 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten und
                  veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine an-
                  genommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum 31. Dezember 2018 aus der sieben- und
                  zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende Unterschiedsbetrag beläuft sich auf T€ 703 (Vor-
                  jahr: T€ 725). Der entsprechende Betrag bei der HOFTEX GROUP AG von T€ 569 (Vorjahr: T€ 585)
                  unterliegt der Ausschüttungssperre.
                  Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen. Gemäß einer
                  Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994 sowohl
                  bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe
                  als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert.
                  Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die in 2018 veröffentlichten Richttafeln 2018 G
                  von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Gehälter werden nicht mehr erhöht, da sie bereits
                  festgeschrieben wurden. Durch die Schließung der Altersvorsorge ist die Fluktuationsrate hinfällig.










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