Page 54 - Hoftex AG - Geschäftsbericht 2018
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Brief an die Aktionäre
        Bericht des Aufsichtsrats
        Konzernlagebericht
        Konzernabschluss
        Anlagen






                  Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des
                  Konzernlageberichts
                  Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss
                  als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist,
                  und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns
                  vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei
                  der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
                  entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie
                  einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und
                  zum Konzernlagebericht beinhaltet.

                  Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
                  Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
                  festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
                  eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen
                  oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise
                  erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-
                  abschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
                  beeinflussen.
                  Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
                  haltung. Darüber hinaus

                  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter –
                    falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen
                    Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
                    ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko,
                    dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als
                    bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
                    Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
                    beinhalten können.

                  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten inter-
                    nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen
                    und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
                    angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
                    abzugeben.
                  • beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden
                    sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusam-
                    menhängenden Angaben.

                  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten
                    Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grund-
                    lage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit in Zusammenhang mit
                    Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns
                    zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen,
                    dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
                    auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam



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