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Bericht des Aufsichtsrats
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Anlagen
(28) Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
Die Angabe der Vorstandsgesamtbezüge gemäß § 314 Nr. 6a HGB unterbleibt unter analoger
Anwendung der Befreiungsvorschrift der §§ 314 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. 286 Abs. 4 HGB.
Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen T€ 89 (Vorjahr: T€ 90).
Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betragen T€ 305 (Vorjahr:
T€ 332). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren
Hinterbliebene sind T€ 3.317 (Vorjahr: T€ 3.309) zurückgestellt.
(29) Konzern-Kapitalflussrechnung
Der ausgewiesene Finanzmittelfonds umfasst die kurzfristig verfügbaren liquiden Mittel. Die
Konzern-Kapitalflussrechnung wurde nach der indirekten Methode aufgestellt. Ausgehend vom
Konzern-Jahresergebnis wurden die wesentlichen nicht auszahlungswirksamen Aufwendungen und
Erträge sowie Änderungen im Netto-Umlaufvermögen berücksichtigt, um den Mittelzufluss aus
der betrieblichen Geschäftstätigkeit zu ermitteln. Weiter wurden die Mittelzu- und -abflüsse aus
Investitions- und Finanzierungstätigkeit dargestellt.
(30) Haftungsverhältnisse
2019 2018
Bürgschaftsverpflichtungen 70 120
Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungs-
verhältnissen nicht zu rechnen.
(31) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen aus Bestellobligen und aus Mietverträgen in
Höhe von insgesamt T€ 5.062 (Vorjahr: T€ 5.513).
(32) Derivative Finanzinstrumente
Die HOFTEX GROUP AG schließt nur derivative Finanzinstrumente ab, die in einem eindeutigen
Sicherungszusammenhang stehen und mit entsprechenden Grundgeschäften zu einer Bewertungs-
einheit (Makro-Hedge) zusammengefasst werden. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von
variabel verzinslichen langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden zwei Zinsswaps in Höhe von
zusammen T€ 16.500 abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen.
Die zum 31. Dezember 2019 im Bestand befindlichen Zinssicherungsgeschäfte mit Restlaufzeiten
von 24 Monaten, deren Fälligkeit innerhalb der Fälligkeiten der Grundgeschäfte liegen, wurden mit
diesen Grundgeschäften in Bewertungseinheiten zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag waren
aus diesen Transaktionen daher keine Rückstellungen aus Bewertungseinheiten zu bilden;
d.h. in Höhe der beizulegenden negativen Zeitwerte von insgesamt T€ 171 wurden Rückstellungen
für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften vermieden.
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