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Bericht des Aufsichtsrats
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Anlagen
zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil
zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit
nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäfts-
vorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
• holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen
der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile
zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für
die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die
alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
• beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen
wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientier-
ten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientier-
ten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein er-
heb liches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientier-
ten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 30. April 2020
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Klaus Löffler Tanja Markert
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin
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