Page 50 - HOFTEX_Geschaeftsbericht_2019_final
P. 50

Bericht des Aufsichtsrats
        Konzernlagebericht
        Konzernabschluss
        Anlagen







                    zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil
                    zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
                    unseres Bestätigungsvermerks  erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse  oder
                    Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit
                    nicht mehr fortführen kann.

                  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses
                    einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäfts-
                    vorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen
                    Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
                    Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

                  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen
                    der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile
                    zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für
                    die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die
                    alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
                  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine
                    Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

                  • führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben
                    im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen
                    wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten
                    bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientier-
                    ten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientier-
                    ten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein er-
                    heb liches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientier-
                    ten Angaben abweichen.

                  Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang
                  und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
                  Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


                  München, den 30. April 2020

                  Deloitte GmbH
                  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


                  Klaus Löffler                              Tanja Markert
                  Wirtschaftsprüfer                          Wirtschaftsprüferin












       50
   45   46   47   48   49   50   51   52   53   54