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Bericht des Aufsichtsrats
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                                                                                                Konzernabschluss
                                                                                                          Anlagen







               Sonstige Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus
               schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind sonstige Rückstellungen zu bilden für unter-
               lassene Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt
               werden, und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden
               die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
               notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen
               erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
               werden  berücksichtigt,  sofern  ausreichende  objektive  Hinweise  für  deren  Eintritt  vorliegen.
               Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
               entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
               Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Die Werte für
               Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsvereinbarungen entsprechen den am Bilanzstichtag tatsäch-
               lich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen.

               Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese nach der sog.
               „Einfrierungsmethode“ bilanziert.


               (5) Währungsumrechnung

               Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisen-
               kassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Soweit die Restlaufzeit weniger als ein Jahr
               beträgt, stellen die Anschaffungskosten keine Wertobergrenze dar und Gewinne sind ertragswirk-
               sam zu berücksichtigen. Im Konzern erfolgt die Umrechnung der Vermögensgegenstände und
               Schulden der einbezogenen Unternehmen zum Stichtagskurs. Differenzbeträge aus der Schulden-
               konsolidierung  werden  erfolgsneutral  in  den  Posten  „Eigenkapitaldifferenz  aus  Währungs-
               umrechnung“ eingestellt. Auf die Eigenkapitalpositionen werden die historischen Kurse ange -
               wendet. Aufwendungen und Erträge werden zum von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten
               Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.





































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