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Bericht des Aufsichtsrats
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Anlagen
Sonstige Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften zu bilden. Weiterhin sind sonstige Rückstellungen zu bilden für unter-
lassene Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt
werden, und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden
die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen
erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Die Werte für
Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsvereinbarungen entsprechen den am Bilanzstichtag tatsäch-
lich in Anspruch genommenen Kreditbeträgen.
Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese nach der sog.
„Einfrierungsmethode“ bilanziert.
(5) Währungsumrechnung
Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisen-
kassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Soweit die Restlaufzeit weniger als ein Jahr
beträgt, stellen die Anschaffungskosten keine Wertobergrenze dar und Gewinne sind ertragswirk-
sam zu berücksichtigen. Im Konzern erfolgt die Umrechnung der Vermögensgegenstände und
Schulden der einbezogenen Unternehmen zum Stichtagskurs. Differenzbeträge aus der Schulden-
konsolidierung werden erfolgsneutral in den Posten „Eigenkapitaldifferenz aus Währungs-
umrechnung“ eingestellt. Auf die Eigenkapitalpositionen werden die historischen Kurse ange -
wendet. Aufwendungen und Erträge werden zum von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten
Jahresdurchschnittskurs umgerechnet.
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