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Bericht des Aufsichtsrats
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Anlagen
Soweit sich aus den Vorschriften zur Vollkonsolidierung (§§ 300 bis 307 HGB) zusätzliche Differenzen
zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden und Rech-
nungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätze ergeben, die sich in späteren
Zeiträumen voraussichtlich ausgleichen, wurden aktive und passive latente Steuern angesetzt, die
mit der pauschalen Steuerquote von 29 % ermittelt wurden. Gemäß dem Wahlrecht nach § 306 HGB
werden diese saldiert.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen
wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die berechtigten Mitarbeiter verpfändet
und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt seit dem Geschäfts-
jahr 2009 zum beizulegenden Zeitwert, welcher dem Konzern vom Versicherer mitgeteilt wird. Der
Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen
verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst.
Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als
„Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung“ auf der Aktivseite der Bilanz.
Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte liegen annähernd auf Höhe der Zeitwerte
von T€ 2.835 (Vorjahr: T€ 3.088), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt T€ 4.475
(Vorjahr: T€ 4.447). Es ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag (Rückstellung) aus der Vermö-
gensverrechnung in Höhe von T€ 1.641 (Vorjahr: T€ 1.359). Im Zinsergebnis sind Aufwendungen
aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie Aufwendungen infolge von Änderungen
des Marktzinssatzes erfasst. Den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in
Höhe von T€ 312 (Vorjahr: T€ 366) stehen Vermögenserträge von T€ 34 (Vorjahr: T€ 31) gegenüber.
Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und Pensio-
näre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren
auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wird mit einem
Rechnungszinsfuß von 2,71 % und einer Rentendynamik von 1,5 % ermittelt. Bei dem zugrunde
gelegten Rechnungszinsfuß für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen handelt es sich
gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten
und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für
eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum 31. Dezember 2019 aus der
sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende Unterschiedsbetrag beläuft
sich auf T€ 560 (Vorjahr: T€ 703). Der entsprechende Betrag bei der HOFTEX GROUP AG von T€ 453
(Vorjahr: T€ 569) unterliegt der Ausschüttungssperre.
Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen. Gemäß einer
Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994 sowohl
bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als
DM-Betrag festgeschrieben und garantiert.
Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die in 2018 veröffentlichten Richttafeln 2018 G
von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Gehälter werden nicht mehr erhöht, da sie
bereits festgeschrieben wurden. Durch die Schließung der Altersvorsorge ist die Berücksichtigung
der Fluktuationsrate hinfällig.
Nach § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB und dessen Auslegung DRS 19 (Bekanntmachung 18. Februar 2011) sind
Unterstützungskassen in den Konzernabschluss einzubeziehen. Diese Rechtsauffassung hat zur
Folge, dass auch die Unterstützungskasse der Hoftex Group in den Konzernabschluss einzubeziehen
ist. Die Unterstützungskasse hat einen Großteil ihrer Verpflichtungen über Lebensversicherungen
ausfinanziert. Die Ansprüche an die Versicherung haben zum Bilanzstichtag einen Zeitwert von
T€ 1.562 (Vorjahr: T€ 1.816). Die Pensionsverpflichtungen, bewertet nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
belaufen sich auf T€ 2.708 (Vorjahr: T€ 2.694). Der verbleibende Verpflichtungsüberhang in Höhe von
T€ 1.146 (Vorjahr: T€ 878) wird in der Konzernbilanz gemäß Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht angesetzt.
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