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Bericht des Aufsichtsrats
Konzernlagebericht
Konzernabschluss
Anlagen
Als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 hatte die Hauptver-
sammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gewählt. Diese hat den
Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG und den Konzernabschluss zum 31.12.2019 sowie den
Konzernlagebericht unter Einschluss der Buchführung und des rechnungslegungsbezogenen inter-
nen Kontrollsystems geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die
Prüfungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern unverzüglich nach Fertigstellung übersandt.
Der Aufsichtsrat hat die Bilanzsitzung am 18. Mai 2020 gemeinsam mit dem Abschlussprüfer der
Gesellschaft durchgeführt. Dabei wurden der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG und der
Konzernabschluss zum 31.12.2019, der Lagebericht des Konzerns, der Vorschlag des Vorstands über
die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer ausführlich
erörtert. Der Aufsichtsrat nahm die Prüfungsergebnisse zustimmend zur Kenntnis. Er hat seiner-
seits den Jahres- und Konzernabschluss, den Konzernlagebericht sowie den Gewinnverwendungs-
vorschlag geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung sind auch von ihm keine
Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
der HOFTEX GROUP AG per 31.12.2019 gebilligt und damit festgestellt. Der Konzernabschluss
und Konzernlagebericht wurden ebenfalls gebilligt. Das Gremium schließt sich dem Vorschlag des
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns an.
Der für das Geschäftsjahr 2019 vorgelegte Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbun-
denen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) und der diesbezügliche Prüfungsbe-
richt des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat diesen Be-
richt mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unange-
messen hoch war.“
Der Aufsichtsrat hat diesen Bericht und das Ergebnis der Prüfung des Berichts durch den
Abschlussprüfer zur Kenntnis genommen, beide Berichte geprüft und beide Ergebnisse mit
dem Vorstand und dem Abschlussprüfer besprochen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeits-
berichts durch den Abschlussprüfer schließt sich der Aufsichtsrat an.
Der Vorstand hat am Schluss des Berichts erklärt, dass nach den Umständen, die dem Vorstand zu
dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden und mit diesem
verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten hat und auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden
Unternehmens Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen hat. Gegen diese Erklärung sind
seitens des Aufsichtsrats nach dem abschließenden Ergebnis der Erörterungen und seiner Prüfung
des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern des Unternehmens für ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2019.
Hof, im Mai 2020
Der Aufsichtsrat der HOFTEX GROUP AG
Tom Steger
Vorsitzender des Aufsichtsrats
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