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Bericht des Aufsichtsrats
                                                                                                Konzernlagebericht
                                                                                                 Konzernabschluss
                                                                                                          Anlagen







               Als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 hatte die Hauptver-
               sammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, gewählt. Diese hat den
               Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG und den Konzernabschluss zum 31.12.2019 sowie den
               Konzernlagebericht unter Einschluss der Buchführung und des rechnungslegungsbezogenen inter-
               nen Kontrollsystems geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die
               Prüfungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern unverzüglich nach Fertigstellung übersandt.
               Der Aufsichtsrat hat die Bilanzsitzung am 18. Mai 2020 gemeinsam mit dem Abschlussprüfer der
               Gesellschaft durchgeführt. Dabei wurden der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG und der
               Konzernabschluss zum 31.12.2019, der Lagebericht des Konzerns, der Vorschlag des Vorstands über
               die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer ausführlich
               erörtert. Der Aufsichtsrat nahm die Prüfungsergebnisse zustimmend zur Kenntnis. Er hat seiner-
               seits den Jahres- und Konzernabschluss, den Konzernlagebericht sowie den Gewinnverwendungs-
               vorschlag geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung sind auch von ihm keine
               Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
               der HOFTEX GROUP AG per 31.12.2019 gebilligt und damit festgestellt. Der Konzernabschluss
               und Konzernlagebericht wurden ebenfalls gebilligt. Das Gremium schließt sich dem Vorschlag des
               Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns an.
               Der für das Geschäftsjahr 2019 vorgelegte Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbun-
               denen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) und der diesbezügliche Prüfungsbe-
               richt des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat diesen Be-
               richt mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
               „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
               1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
               2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unange-
                  messen hoch war.“
               Der  Aufsichtsrat  hat  diesen  Bericht  und  das  Ergebnis  der  Prüfung  des  Berichts  durch  den
               Abschlussprüfer zur Kenntnis genommen, beide Berichte geprüft und beide Ergebnisse mit
               dem Vorstand und dem Abschlussprüfer besprochen. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeits-
               berichts durch den Abschlussprüfer schließt sich der Aufsichtsrat an.

               Der Vorstand hat am Schluss des Berichts erklärt, dass nach den Umständen, die dem Vorstand zu
               dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden und mit diesem
               verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine
               angemessene Gegenleistung erhalten hat und auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden
               Unternehmens Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen hat. Gegen diese Erklärung sind
               seitens des Aufsichtsrats nach dem abschließenden Ergebnis der Erörterungen und seiner Prüfung
               des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben.
               Die Mitglieder des Aufsichtsrats danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mit-
               arbeitern des Unternehmens für ihre engagierte und erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 2019.


               Hof, im Mai 2020
               Der Aufsichtsrat der HOFTEX GROUP AG


               Tom Steger
               Vorsitzender des Aufsichtsrats








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